Kosten der Behandlung

Die psychotherapeutische Behandlung gehört in Liechtenstein zur medizinischen Grundversorgung und wird unter folgenden Voraussetzungen vollumfänglich durch die obligatorische Krankenversicherung übernommen:

  •  die Überweisung muss durch einen Arzt, eine Ärztin erfolgen
  •  die Therapie muss durch einen konzessionierten Psychotherapeuten mit Konzession in Liechtenstein durchgeführt werden

 

Sie können sich direkt bei mir für ein erstes Abklärungsgespräch anmelden, oder sich von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin überweisen lassen.

 

 

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Liechtenstein
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